Ein besonderes Konzept der Pferdehaltung

Kern dieses Konzeptes ist die Veredelung selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte (Feldfutterbau) und Nebenprodukte ( z.B. Stroh, Wirtschaftsdünger) durch Verfütterung bzw. Verwertung im eigenen Betrieb, die Pferdezucht neuer Trendrassen und die Haltung von Einstelltieren (Zuchtstuten, Fohlen , Hengste und Reitpferde) unter möglichst tiergerechter Haltung (d.h. mit maximaler Bewegungsmöglichkeit im Freien bzw .in Bewegungungshallen und Unterstände im Kaltstallprinzip) sowie das Anbieten einer wetterunabhängigen Reitmöglichkeit. Durch zumindest teilweise Lagermöglichkeit der erforderlichen Güter vor Ort, durch die Schaffung einer Abstellmöglichkeit für täglich benötigte Geräte und Maschinen sowie durch das Aufeinanderabstimmen der diversen Arbeitsabläufe soll auch das Einsparpotential Arbeitsaufwand ausgeschöpft werden.

 

[Betriebskonzept 1999 -- Genehmigt: Dipl. Ing. Josef Teufelhart - Amtssachverständiger für Agrartechnik - Seite 1]

 

Pferdehaltung

Die Haltung hat den artgemäßen Bedarf der Reitpferde insbesondere hinsichtlich Bewegungs- und Beschäftigungsverhalten zu decken. Der artgemäße Bedarf bzw. die artgemäßen Bedürfnisse der Reitpferde die sich aus ihrem Verhalten und ihrer Biologie ergeben, sind grundsätzlich in allen Aspekten der Tierhaltung, Tierzucht, Fütterung, Betreuung und Tiermedizin zu berücksichtigen, so daß Verhaltensstörungen, Schäden und Erkrankungen verhindert werden können.

Auslauf

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Allen Pferden muß Weidegang oder zumindest befestigter Auslauf an mindestens 200 Tagen - verteilt über das ganze Jahr - gewährt werden. Als Befestigung gilt auch die Beschüttung mit Hackschnitzeln oder gleichwertigen Materialien. Die durchschnittliche Beschüttungshöhe beträgt 20 cm. Vom Auslauf kann nur bei ungünstigen betrieblichen Voraussetzungen wie Steillage, Witterungsextreme wie Glatteis, beengte Hoflage u. ä. abgesehen werden. In diesem Fall ist, jedenfalls der TGI einzuhalten.

Boxenfläche

Boxenfläche mindestens 9m² bis 18m²

Stallraum

  • Den Tieren ist eine genügend große Stallfläche zur Verfügung zu stellen, sodaß zumindest ein artgemäßes Aufstehen, Abliegen und freie Bewegung unter Berücksichtigung der Ausweichdistanz ermöglicht wird.
  • Damit die Ställe ausreichend natürliches Tageslicht erhalten, muß die Fensterfläche der Stallungen mindestens 5 % der Bodenfläche betragen (1:20).
  • In geschlossenen Stallungen ist für einen ausreichenden Luftwechsel mit Frischluft zu sorgen, ohne daß es im Tierbereich zu Zugluft kommt.
  • Materialien und Schutzanstriche, die im Stall, in Verarbeitungs- und Lagerräumen eingesetzt werden, müssen für Mensch und Tier ökologisch unbedenklich sein.

Aufstallung

  • Der Liegebereich muß ein Drittel der Mindeststallfläche betragen und ist mit trockenem, rückstandsarmen Stroh oder anderen strukturierten Einstreumaterialien einzustreuen. Der Die Freßplatzbreite pro Pferd muß so bemessen sein, daß alle Pferde gleichzeitig Futter aufnehmen können, ausgenommen bei ständigem Zugang zum Futter.
  • Für die Pferde müssen Tränkemöglichkeiten mit sauberem Trinkwasser den ganzen Tag erreichbar, funktionstüchtig und benutzbar sein.

Sozialverhalten

Aus Gründen des notwendigen Sozialverhaltens und des Bewegungsbedürfnisses der Pferde ist der Gruppenhaltung der Vorzug zu geben.

Betreuung

Die Pferde sind als unsere Mitgeschöpfe auf eine ausreichende und regelmäßige Betreuung und Pflege angewiesen. Diese soll daher mit großer Sorgfalt erfolgen, so daß die Bedürfnisse der Pferde befriedigt sind und bei Erkrankungen, Verletzungen und Schäden möglichst rasch die notwendige Pflege oder veterinärmedizinische Versorgung erfolgen kann.

Fütterung

Die Tiere werden grundsätzlich mit hofeigenem Futter ernährt.

Krankheitsverhütung und -bekämpfung

Die Tiergesundheit ist in erster Linie durch vorbeugende Maßnahmen zu sichern. Streß, der sich negativ auf die Tiere auswirkt, ist zu vermeiden. Bei Verhaltensstörungen, Erkrankungen und Schäden der Tiere ist den Ursachen nachzugehen und sind diese zu beheben. Eine medikamentöse Behandlung der Pferde obliegt einer tierärztlichen Entscheidung und sollte sich auf Ausnahmefälle beschränken. Soweit wie möglich kann diese mit naturgemäßen Verfahren und Heilmitteln erfolgen (Homöopathie, Phytotherapie, Akupunktur, Neuraltherapie etc.).