Charly's Blog

Hier die letzen 4 Einträge:

 

 

 

Rechtsauskunft - Spanische Hofreitschule (So, 05 Sep 2010)
Ersuchen um Rechtsauskunft!   Ist das von der Spanischen Hofreitschule dazu gepachtete „Sommerquartier (Reitstall) in Wetzdorf“ eine gewerbliche Betriebsanlage? Die Vermietung von Stallplätzen und Ausbildungsplätzen an dritten Personen gehörenden Pferden (Spanische Hofreitschule) ist ein freies Gewerbe iS der GewO!   Die Lipizzaner der Spanischen Hofreitschule erhielten ein dazu gepachtetes, neues Sommerquartier (Reitstall) in Wetzdorf, NÖ.   Die Kosten von 4,5 Mio. Euro tragen zu je einem Drittel das Land Niederösterreich, das Landwirtschaftsministerium und die Hofreitschule.   45 Tiere sollen "Weinviertler Luft schnuppern". Pro Pferd wurde ca. 100.000,-- Euro in Stallungen investiert (und verschenkt).   Die Ausbildungshalle wurde nachträglich errichtet: Die Kosten von ca. 1 Mio. Euro tragen angeblich das Landwirtschaftsministerium und das Land NÖ.   Pachtzins beträgt 20.000 Euro + 0.80 Euro pro Eintrittskarte (mind. 20.000 Euro)   Touristische Impulse Das Projekt Lipizzaner-Sommerquartier, fix zugepachtet für 20 Jahre, sei eingebettet in ein regionalpolitisches Gesamtkonzept, so der Landeshauptmann.   Bei Vertragsbeendigung gehen alle errichteten Gebäude entschädigungslos in das Eigentum der Verpächter.   780.000 Euro Zuchtförderung für Lipizzaner Wie schon im Vorjahr hat auch heuer wieder das Landwirtschaftsministerium der Spanischen Hofreitschule 780.000 Euro Zuchtförderung zugesagt.     Rechnungshofbericht 2008    Wie der veröffentlichte Endbericht (2008) des Rechnungshofs (RH) zeigt, hat die Hofreitschule seit der Ausgliederung im Jänner 2001 ein gewaltiges Bilanzminus von 18,44 Millionen Euro erwirtschaftet. "Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft war (. . .) seit der Ausgliederung negativ", stellen die Prüfer nüchtern fest.   Die Kosten für den Betrieb des Sommerquartiers in Kleinwetzdorf waren rund viermal so hoch wie die Kosten für den Betrieb des Sommerquartiers in Lainz. Bei Vertragsbeendigung müssen überdies noch sämtliche von der Gesellschaft errichteten Gebäude entschädigungslos in das Eigentum der Bestandgeberin übergeben werden.   Der Rechnungshof beurteilte die im Rahmen des Bestandvertrages von der Gesellschaft eingegangenen vorangeführten Vertragsbedingungen für die Gesellschaft als nicht vorteilhaft.   Warum finanziert (ca. 5,5 Mill Euro) die defizitäre Spanische Hofreitschule einen fremden Reitstall und verschenkt die errichteten Gebäude?   Ist das Verpachten (Vermieten) eines Reitstalles (Einheit der Betriebsanlage) eine gewerbliche Tätigkeit und handelt es sich hier um eine gewerbliche Betriebsanlage?   Wallner-Fialka aaO 19 mwN   Die überwiegende oder ausschließliche Einstellung von dritten Personen gehörenden Pferden wäre hingegen als freies Gewerbe iS der GewO anmeldepflichtig, da hier über die bloße Raumvermietung (Stallplatz) hinausgehende Leistungen erbracht werden.   Gleichermaßen wäre die bloße Anschaffung von Pferden ausschließlich zum Zweck der Vermietung oder Veräußerung als Gewerbe zu qualifizieren (freies Vermietungsgewerbe bzw. Handelsgewerbe).   Rechtsfrage:   Ist nun das von der Spanischen Hofreitschule dazu gepachtete „Sommerquartier (Reitstall) in Wetzdorf“ eine gewerbliche Betriebsanlage?   Hochachtungsvoll   Karl Deninger, Pfarrgasse 38, 2013 Göllersdorf, am 05. 09. 2010          
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Sodom und Gomorrha - Einstellbetrieb "Sommerquartier in Kleinwetzdorf" (Do, 02 Sep 2010)
Sodom und Gomorrha (Gen 18,20-32)   Gott sieht, dass in Sodom Unrecht gröbster Art geschieht. Abraham fragt Gott, ob er wegen 50 gerechter Menschen der Stadt vergeben würde. Abraham handelt im Gespräch die Zahl der erforderlichen Gerechten immer wieder herunter. Wenn es 10 Rechtschaffene gibt, wird Gott die Stadt nicht vernichten um ihretwillen.   Einstellbetrieb „Sommerquartier in Kleinwetzdorf“   Seit dem Jahr 2005 sind im (Einstellbetrieb) „Sommerquartier in Kleinwetzdorf“ überwiegend bis ausschließlich fremde Pferde (Eigentum der Spanischen Hofreitschule) eingestellt. Das „Sommerquartier in Kleinwetzdorf ist nicht im Eigentum der Spanischen Hofreitschule. Nach den VwGH Erkenntnissen handelt es sich hier um ein freies Gewerbe und iS der GewO anmeldepflichtig.   Wallner-Fialka aaO 19 mwN   Die überwiegende oder ausschließliche Einstellung von dritten Personen gehörenden Pferden wäre hingegen als freies Gewerbe iS der GewO anmeldepflichtig, da hier über die bloße Raumvermietung (Stallplatz, Ausbildungsplatz) hinausgehende Leistungen erbracht werden. Gleichermaßen wäre die bloße Anschaffung von Pferden ausschließlich zum Zweck der Vermietung oder Veräußerung als Gewerbe zu qualifizieren (freies Vermietungsgewerbe bzw. Handelsgewerbe)   Die Kosten für den Betrieb des Sommerquartiers in Kleinwetzdorf waren rund viermal so hoch wie die Kosten für den Betrieb des Sommerquartiers in Lainz. Bei Vertragsbeendigung müssen überdies noch sämtliche von der Spanischen Hofreitschule errichteten Gebäude entschädigungslos in das Eigentum der Bestandgeberin des „Sommerquartiers in Kleinwetzdorf“ übergeben werden. (siehe Rechnungshofbericht)   Das Land NÖ und das Landwirtschaftsministerium finanzieren diesen augenscheinlichen gewerblichen Einstellbetrieb „Sommerquartier in Kleinwetzdorf“ mit ca. 3 Millionen Euro auf fremden Grund und Boden. Es gibt augenscheinlich keine Anlagengenehmigungen. Warum diese 3 Millionen Euro nicht auf eigenen Grund und Boden der Spanischen Hofreitschule investiert wurde, ist nicht bekannt.   Unlauterer Wettbewerb – Amtsmissbrauch   Das gewerbliche Ausbildungszentrum für Pferde in Kleinwetzdorf wurde vom Landwirtschaftsministerium und dem Land NÖ finanziert. Eine Betriebsanlagegenehmigung gibt es nicht.   Aber die typischen landwirtschaftlichen Pferdeeinstellhaltungsbetriebe werden in NÖ zu gewerblichen Betrieben erklärt bzw vernichtet, obwohl sie keine gewerbliche Tätigkeiten ausüben.   Ich suche mindestens 10 Rechtschaffene (vorzüglich im Amt), die den Verdacht des unlauteren Wettbewerbes und Amtsmissbrauches überprüfen lassen.   Hochachtungsvoll   Deninger Karl, Pfarrgasse 38, 2013 Göllersdorf, am 02. 09. 2010     
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Landwirtschaftsministerium und Land NÖ finanzieren gewerblichen Pferdeeinstellbetrieb für Dritten um ca. 3 Millionen Euro (Mi, 01 Sep 2010)
  Warum baut bzw finanziert das Landwirtschaftsministerium und das Land NÖ für einen Dritten in Kleinwetzdorf ein gewerbliches Ausbildungszentrum für Einstellpferde um mehr als 3 Millionen Euro und ohne gewerbliches Bewilligungsverfahren?   Der gewerbliche Einstellbetrieb stellt die Pferde der Spanischen Hofreitschule ein, dh. die Spanische Hofreitschule mietet sich die vorfinanzierten Stallplätze, Ausbildungsplätze und Koppelflächen vom gewerblichen Einstellbetrieb. Die Spanische Hofreitschule füttert und betreut sich die Pferde selber.   Das Einstellen von Pferden ohne Fütterung und Betreuung der Pferde ist eine gewerbliche Tätigkeit, da zu der bloßen Raumvermietung weitere gewerbliche Leistungen dazukommen. ZB: Nutzung der Analge für nichtlandwirtschaftliche Zwecke, wie Ausbildung der Pferde in der Hohen Schule der klassischen Reitkunst, Events, Veranstaltungen, Vorführungen, Besichtigungen.   Laut Rechnungshofbericht sind die Kosten für das Sommerquartier in Kleinwetzdorf um das 4-fache für die Spansiche Hofreitschule gestiegen.   Unlauterer Wettbewerb – Amtsmissbrauch   Das gewerbliche Ausbildungszentrum für Pferde in Kleinwetzdorf wurde vom Landwirtschaftsministerium und dem Land NÖ finanziert. Eine Betriebsanlagegenehmigung gibt es nicht.   Aber die typischen landwirtschaftlichen Pferdeeinstellhaltungsbetriebe werden in NÖ zu gewerblichen Betrieben erklärt, obwohl sie keine gewerbliche Tätigkeiten ausüben.   Landwirtschaftlicher Pferdeeinstellhaltungsbetrieb   Von den landwirtschaftlichen Pferdeeinstellhaltungsbetrieben werden keine gewerbliche Tätigkeiten betrieben. Füttern und Betreuen von Pferden gegen Entgelt ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit. Der Landwirt ist Pferdehalter und hat die Verfügungsgewalt über die Pferde und die Analge. Darüber hinausgehende Tätigkeiten werden vom landwirtschaftlichen Pferdeeinstellhaltungsbetrieb nicht getätigt.   Gewerblicher Pferdeeinstellbetrieb (siehe Bestandsgeber in Kleinwetzdorf)   Der gewerbliche Pferdeeinstellbetrieb ist nicht Pferdehalter, er füttert und betreut die Pferde nicht und hat auch nicht die Verfügungsgewalt über die Pferde. Er vermietet Stallplätze, Ausbildungsplätze und Weide.   Das Land NÖ und das Landwirtschaftsministerium fördern augenscheinlich gewerbliche Pferdeeinstellbetriebe und die landwirtschaftlichen Pferdeeinstellhaltungsbetriebe werden vom Land NÖ rechtlich vernichtet!  
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Das angemietete Ausbildungszentrum der Spanischen Hofreitschule in Kleinwetzdorf gleicht einem gewerblichen Reitstall. (Mi, 01 Sep 2010)
  Das Landwirtschaftsministerium und das Land NÖ haben auf fremden Grund und Boden einen gewerblichen Pferdeeinstellbetrieb in Kleinwetzdorf errichtet und bezahlt. Dieser Pferdeeinstellbetrieb wurde für die Spanische Hofreitschule angemietet. Weiters wurde auf fremden Grund und Boden ein Ausbildungszentrum für Pferde errichtet und bezahlt. Diese Ausbildungszentrum wurde ebenfalls angemietet.   Einstellung von Reittieren ist eine über die bloße Raumvermietung hinausgehende Leistung!   Die überwiegende oder auschließliche Einstellung von dritten Person gehörenden Pferden wäre ein freies Gewerbe iS der GewO anmeldepflichtig, da hier über die bloße Raumvermietung (Stallplatz) hinausgehende Leistungen erbracht werden. Gleichermaßen wäre die bloße Anschaffung von Pferden ausschließlich zum Zweck der Vermietung oder Veräußerung als Gewerbe zu qualifizieren (freis Vermietungsgewerbe bzw. Handelsgewerbe) Bei der bloßen Raumvermietung hat der Bestandsgeber keine Verfügungsgewalt über den Raum. (Kommentar zur GewO von Mag. Ferdinand Wallner und Dr. Georg Fialka (1982))   Bestandvertrag für das Sommerquartier in Kleinwetzdorf (nach RH-Bericht)   Die Gesellschaft (Spanische Hofreitschule) schloss den Bestandvertrag für das Sommerquartier in Kleinwetzdorf auf die Dauer von 20 Jahren mit einer Option auf zwei weitere Perioden von je zehn Jahren ab. Neben einem Grundbestandzins von jährlich 20.000 (40.000) EUR war ein wertgesicherter Bestandzins von 0,80 EUR (ohne Umsatzsteuer) für jede verkaufte Eintrittskarte vereinbart (ca. 56.000 Euro im Jahr 2005).   Der Bestandvertrag sah auch vor, dass bei Vertragsbeendigung sämtliche allenfalls von der Bestandnehmerin errichteten Gebäude und baulichen Anlagen (> 3 Millionen EURO) entschädigungslos in das Eigentum der Bestandgeberin übergehen.   Kritik des Rechnungshofes:   Die Kosten für den Betrieb des Sommerquartiers in Kleinwetzdorf waren rund viermal so hoch wie die Kosten für den Betrieb des Sommerquartiers in Lainz. Bei Vertragsbeendigung müssen überdies noch sämtliche von der Gesellschaft errichteten Gebäude entschädigungslos in das Eigentum der Bestandgeberin übergeben werden.   AmS vermietet die Bestandsgeberin in Kleinwetzdorf Ausbildungsflächen für Pferde und stellt sonstige Anlagen der Spanische Hofreitschule ganzjährig zur Verfügung, um die Pferde in der Hohen Schule der klassischen Reitkunst ausbilden zu können. Weiters ist die Bestandsgeberin Eigentümerin dieser Flächen und daher Partei bei der Errichtung der Ausbildungsanlage um geschätzte 3 Millionen Euro (Einheit der Betriebsanlage?!).   Die Bestandsgeberin in Kleinwetzdorf ist nicht die Pferdehalterin, dh die Bestandsgeberin hat keine Verfügungsgewalt (Obsorge) über die Pferde auf der gewerblichen Anlage. Die Pferde werden von der Bestandsgeberin normalerweise auch nicht gefüttert und betreut! AmS handelt es sich hier um eine Vermietung einer gewerblichen Ausbildungsanlage für Pferde (Reitstall) an die Spanische Hofreitschule.     Die landwirtschaftliche Pferdeeinstellhaltung   Bei der landwirtschaftlichen Pferdeeinstellhaltung ist der Landwirt Pferdehalter. Bei der landwirtschaftlichen Pferdeeinstellhaltung hat der Landwirt die Verfügungsgewalt (Obsorge) über die Pferde und über die gesamte Anlage.     Die gewerbliche Pferdeeinstellung (siehe Sommerquartier in Kleinwetzdorf)   Bei der gewerblichen Pferdeeinstellung ist der Bestandsgeber nicht der Pferdehalter, sondern der Bestandsnehmer! Bei der gewerblichen Pferdeeinstellung hat der Bestandsgeber weder die Verfügungsgewalt über die Pferde noch über die Pferdeboxen, sondern der Bestandsnehmer. Weitere Leistungen werden bei Bedarf verrechnet. ZB Kleinwetzdorf:Weiters wurde ein wertgesicherter, umsatzabhängiger Bestandzins von 0,80 EUR (ohne USt) für jede Eintrittskarte vereinbart, die für Aufführungen der Bestandnehmerin im Bestandobjekt oder für sonstige dortige Veranstaltungen, insbesondere Besuche oder Stallführungen, verkauft wird.    
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